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Wie lange müssen Akten aufbewahrt werden?

 Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Alle Angaben ohne Gewähr. 6 Jahre Geschäftsbriefe Angebotsunterlagen Bestell- und Auftragsunterlagen Aus- und Einfuhrunterlagen Aufträge Versand- und Frachtunterlagen Darlehensunterlagen Dauerauftragsunterlagen Doppelbesteuerungsunterlagen Forderungsabtretungen Mahnvorgänge Mietverträge (nach Vertragsende) Offenbarungseinträge Personalunterlagen Lohnkonten Sozialversicherungsunterlagen Anträge auf Arbeitnehmersparzulage Rechtsstreitfälle Versicherungspolicen Zinsabrechnungen 10 Jahre Jahresabschlüsse Bilanzen Anlagevermögen Inventarnachweise Lageberichte Betriebsabrechnungen Kontoauszüge Kreditorenbuchhaltung Debitorenbuchhaltung Gebäude- und Grundstücksunterlagen Lohn- und Gehaltslisten Gutachten Rechnungen Bescheide Zahlungsanweisungen Reisekostenabrechnungen Bewirtungsbeläge Pfändungsunterlagen Unterlagen, die Sie lebenslang aufbewahren sollten Arztgutachten (Röntgenbilder/Befunde) Familienbuch Führerschein Geburtsurkunde Pass Personalausweis Taufschein/Konfirmationsunterlagen Zeugnisse (Schule, Uni, Arbeitgeber) Mindestens bis zur Rente Arbeitslosengeld Nachweise Gehaltsabrechnungen Rentenauskünfte Sozialversicherungsnachweise Verjährungsfristen beachten! Folgende Unterlagen sind erst nach 30 Jahren verjährt Gerichtsurteile Mahnbescheide Kreditunterlagen
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Wie lange müssen Akten

aufbewahrt werden?

 Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Alle Angaben ohne Gewähr. 6 Jahre Geschäftsbriefe Angebotsunterlagen Bestell- und Auftragsunterlagen Aus- und Einfuhrunterlagen Aufträge Versand- und Frachtunterlagen Darlehensunterlagen Dauerauftragsunterlagen Doppelbesteuerungsunterlagen Forderungsabtretungen Mahnvorgänge Mietverträge (nach Vertragsende) Offenbarungseinträge Personalunterlagen Lohnkonten Sozialversicherungsunterlagen Anträge auf Arbeitnehmersparzulage Rechtsstreitfälle Versicherungspolicen Zinsabrechnungen 10 Jahre Jahresabschlüsse Bilanzen Anlagevermögen Inventarnachweise Lageberichte Betriebsabrechnungen Kontoauszüge Kreditorenbuchhaltung Debitorenbuchhaltung Gebäude- und Grundstücksunterlagen Lohn- und Gehaltslisten Gutachten Rechnungen Bescheide Zahlungsanweisungen Reisekostenabrechnungen Bewirtungsbeläge Pfändungsunterlagen Unterlagen, die Sie lebenslang aufbewahren sollten Arztgutachten (Röntgenbilder/Befunde) Familienbuch Führerschein Geburtsurkunde Pass Personalausweis Taufschein/Konfirmationsunterlagen Zeugnisse (Schule, Uni, Arbeitgeber) Mindestens bis zur Rente Arbeitslosengeld Nachweise Gehaltsabrechnungen Rentenauskünfte Sozialversicherungsnachweise Verjährungsfristen beachten! Folgende Unterlagen sind erst nach 30 Jahren verjährt Gerichtsurteile Mahnbescheide Kreditunterlagen